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Führungs-Zeugnis

Bildquelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Im Führungs-Zeugnis steht, ob eine Person schon einmal verurteilt worden ist.

 
Wer eine Straf-Tat macht, kommt vor das Gericht.

Zum Beispiel, wenn jemand etwas geklaut hat.

Wenn das Gericht die Person dann verurteilt, bekommt die Person eine Strafe.

Zum Beispiel eine Geld-Strafe.

Oder die Person muss ins Gefängnis.

Die Strafen werden dann in das Führungs-Zeugnis geschrieben.

Manche Strafen werden nicht in das Führungs-Zeugnis geschrieben.

Zum Beispiel kleine Geld-Strafen.

 
Für manche Berufe brauchen Sie ein Führungs-Zeugnis.

Dann können Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen.

Dafür müssen Sie ins Rathaus gehen.

Dort müssen Sie Ihren Pass oder Ihren Personal-Ausweis zeigen.

 
Die Adresse vom Rathaus ist:

Rathaus Stadt Weißenhorn

Schlosspatz 1

89264 Weißenhorn

Die Telefon-Nummer ist: 073 09 - 840

Haben Sie noch Fragen zum Führungs-Zeugnis?

Die Ansprech-Person ist: Frau Teresa Konrad

Die Telefon-Nummer von Frau Konrad ist: 073 09 - 84 203

Sie können das Bürger-Büro auch besuchen.

Die Öffnungs-Zeiten sind:

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag auch von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr