Führungs-Zeugnis
Bildquelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Im Führungs-Zeugnis steht, ob eine Person schon einmal verurteilt worden ist.
Wer eine Straf-Tat macht, kommt vor das Gericht.
Zum Beispiel, wenn jemand etwas geklaut hat.
Wenn das Gericht die Person dann verurteilt, bekommt die Person eine Strafe.
Zum Beispiel eine Geld-Strafe.
Oder die Person muss ins Gefängnis.
Die Strafen werden dann in das Führungs-Zeugnis geschrieben.
Manche Strafen werden nicht in das Führungs-Zeugnis geschrieben.
Zum Beispiel kleine Geld-Strafen.
Für manche Berufe brauchen Sie ein Führungs-Zeugnis.
Dann können Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen.
Dafür müssen Sie ins Rathaus gehen.
Dort müssen Sie Ihren Pass oder Ihren Personal-Ausweis zeigen.
Die Adresse vom Rathaus ist:
Rathaus Stadt Weißenhorn
Schlosspatz 1
89264 Weißenhorn
Die Telefon-Nummer ist: 073 09 - 840
Haben Sie noch Fragen zum Führungs-Zeugnis?
Die Ansprech-Person ist: Frau Teresa Konrad
Die Telefon-Nummer von Frau Konrad ist: 073 09 - 84 203
Sie können das Bürger-Büro auch besuchen.
Die Öffnungs-Zeiten sind:
Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag auch von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr