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Behinderten-Park-Plätze

In der Stadt Weißenhorn gibt es viele Behinderten-Park-Plätze.

 

Auto-Fahrer mit Behinderung können auf Behinderten-Park-Plätzen parken.

Auch Beifahrer mit Behinderung können auf Behinderten-Park-Plätzen parken.

Dafür brauchen Sie einen Park-Ausweis für Behinderte.

 

Einen Park-Ausweis für Behinderte bekommen Sie,

wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben.

Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis stehen große schwarze Buchstaben.

Sie heißen: Merk-Zeichen.

Die Merk-Zeichen aG oder Bl heißen:

Sie können einen Park-Ausweis für Behinderte bekommen.

 

Sie bekommen den Park-Ausweis für Behinderte im Bürger-Büro.

Die Mitarbeiter im Bürger-Büro helfen Ihnen gerne weiter.

 

Das ist die Adresse vom Bürger-Büro:

Bürger-Büro Weißenhorn

Schlossplatz 1

89264 Weißenhorn

Die Telefon-Nummer ist: 073 09 - 840

 

Die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Büro sind:

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag auch von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Behinderten-Park-Plätze können Sie so erkennen:

Bildquelle: Das Foto ist von: Stadt Weißenhorn

An Behinderten-Park-Plätzen steht ein Schild.

Das Schild sieht so aus:

 

Oft ist auf dem Boden ein Rollstuhl aufgemalt.