Behinderten-Park-Plätze
In der Stadt Weißenhorn gibt es viele Behinderten-Park-Plätze.
Auto-Fahrer mit Behinderung können auf Behinderten-Park-Plätzen parken.
Auch Beifahrer mit Behinderung können auf Behinderten-Park-Plätzen parken.
Dafür brauchen Sie einen Park-Ausweis für Behinderte.
Einen Park-Ausweis für Behinderte bekommen Sie,
wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben.
Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis stehen große schwarze Buchstaben.
Sie heißen: Merk-Zeichen.
Die Merk-Zeichen aG oder Bl heißen:
Sie können einen Park-Ausweis für Behinderte bekommen.
Sie bekommen den Park-Ausweis für Behinderte im Bürger-Büro.
Die Mitarbeiter im Bürger-Büro helfen Ihnen gerne weiter.
Das ist die Adresse vom Bürger-Büro:
Bürger-Büro Weißenhorn
Schlossplatz 1
89264 Weißenhorn
Die Telefon-Nummer ist: 073 09 - 840
Die Öffnungs-Zeiten vom Bürger-Büro sind:
Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag auch von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Behinderten-Park-Plätze können Sie so erkennen:
Bildquelle: Das Foto ist von: Stadt Weißenhorn
An Behinderten-Park-Plätzen steht ein Schild.
Das Schild sieht so aus:
Oft ist auf dem Boden ein Rollstuhl aufgemalt.