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Schwer-Behinderten-Ausweis

Bildquelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Einen Schwer-Behinderten-Ausweis können Sie bekommen, 

wenn Sie eine Behinderung haben.

  • Dafür müssen Sie in Deutschland leben.
  • Oder Sie müssen in Deutschland arbeiten.
  • Und Sie müssen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben.

Der Grad der Behinderung zeigt, wie schwer die Behinderung ist.

Das sagt Ihnen das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Das kurze Wort ist ZBFS.

 

Mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis haben Sie viele Vorteile.

Die Vorteile heißen in Schwerer Sprache: Nachteils-Ausgleiche.

Zum Beispiel: 

Manchmal müssen Sie weniger Eintritt bezahlen.

Oder Sie müssen kein Geld für den Bus oder die Bahn bezahlen.

Manchmal gilt das auch für eine Begleit-Person.

Nicht alle Menschen mit Behinderung bekommen die gleichen Vorteile.

Das ist abhängig vom Grad der Behinderung.

Der Grad der Behinderung sagt, wie schwer die Behinderung ist.


Infos zum Schwer-Behinderten-Ausweis

Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis steht Ihr Name.

Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis ist auch ein Foto von Ihnen,

wenn Sie älter als 10 Jahre alt sind.

 

Schwer-Behinderten-Ausweise gibt es in 2 Farben:

Manche Schwer-Behinderten-Ausweise sind grün.

Manche Schwer-Behinderten-Ausweise sind grün und orange.

Die sind für Menschen mit einer außer-gewöhnlichen Geh-Behinderung.

Das heißt: Der Mensch kann nur mit Hilfe gehen.

Oder: Der Mensch benutzt einen Roll-Stuhl.

 

Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis steht ein großer schwarzer Buchstabe.

Das ist das Merk-Zeichen.

Das Merk-Zeichen zeigt: Welche Behinderung haben Sie.

Jeder Buchstabe bedeutet eine andere Behinderung.


So bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis:

Einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen.

Den Antrag bekommen Sie hier:

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Dienststelle Bayreuth

Die Telefon-Nummer ist: 09 21 60 54 41 1

Die E-Mail-Adresse ist: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de

 

Vielleicht haben Sie noch Fragen zum Schwer-Behinderten-Ausweis.

Dann helfen Ihnen gerne die Mitarbeiter beim Einwohner-Melde-Amt.

Die Mitarbeiter sagen Ihnen auch, wo Sie den Antrag hinschicken müssen.

Die Adresse ist:

Stadt Weißenhorn

Schlossplatz 1

89264 Weißenhorn

Die Ansprech-Person ist: Frau Teresa Konrad

Die Telefon-Nummer ist: 073 09 84 20 3

Die E-Mail-Adresse ist: t.konrad@weissenhorn.de